Teilnahmebedingungen sind:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass von Seiten der Genehmigungsbehörden besondere Auflagen einzuhalten sind, um an der Demonstration in Zwickau teilnehmen zu können. Wir bitten um Verständnis, dass von uns, aus Seiten des Veranstalters keine Haftung für mögliche Verluste aus Absage, oder Teilabsage der Demo übernommen werden kann.
2. Ordner*innen
Bei Teilnahme mit einem Fahrzeug müssen von*vom Teilnehmer*in Ordner*innen gestellt werden. Diese müssen insbesondere darauf achten, dass von dem betreuten Fahrzeug keine Gefahr ausgeht. Die Ordner*innen dürfen während der gesamten Demonstration keine anderen Aufgaben wahrnehmen (z.B. Verteilung von Werbemitteln) und müssen die vom Bündnis CSD Zwickau kostenlos zur Verfügung gestellten Ordner*innenkleidungsstücke tragen. Den Ordner*innen ist der Konsum von Alkohol während der Demonstration nicht gestattet. Sollten die Ordner*innen bei der Aufstellung nicht zur Verfügung stehen, wird das Fahrzeug ausgeschlossen.
3. Fahrzeuge / Sicherheitsauflagen
Alle Fahrzeuge müssen zugelassen, verkehrstauglich und versichert sein sowie den von der Stadt Zwickau und der Polizei vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Diese sehen vor, dass die Ladefläche mit einem verstärkten Geländer in ausreichender Höhe umgeben ist, der Boden sauber und rutschfest ist, alle Aufbauten sicher befestigt sind und mindestens ein Feuerlöscher (ABCPulverlöscher mit mind. 6kg Füllmenge) an Bord ist. Die Höhe des verstärkten Geländers muss so gewählt sein, dass gewährleistet ist, dass keine Personen über das Geländer kippen können. Der*die Wagenverantwortliche trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Personen auf dem Fahrzeug. Die Kennzeichen müssen jederzeit gut lesbar sein. Die Gleiskörper der Straßenbahn müssen freigehalten werden. Zur Fahrleitung der Straßenbahn und deren Verspannung ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
4. Personen auf Fahrzeugen
Die Personenbeförderung auf den Fahrzeugen ist nur während der Demonstration erlaubt. Die Ladefläche bzw. Stellfläche für Personen muss tritt- und rutschfest sein. Während der Anfahrt zur Aufstellung und nach Verlassen der Demonstration dürfen sich keine Personen auf den Ladeflächen der LKWs befinden. Auf Fahrzeugdächern, Anhängerkupplungen, Trittbrettern usw. dürfen sich zu keinem Zeitpunkt Personen befinden. Das Auf- und Absteigen während der Fahrt ist zu vermeiden.
5. Sponsor*innen / Werbung
Die Sponsor*innen müssen sich bei dem CSD Zwickau vorher anmelden. Es darf außerdem keine kommerzielle Flugblattverteilung und Werbeaktion stattfinden.
6. Musikanlage / Schallzeichen
Die Musikanlage darf erst eingeschaltet werden, nachdem sich die Demonstration in Bewegung gesetzt hat (ca. 11:30 Uhr). Maximale Ausgangslautstärke sind 80 db(A), gemessen 5 Meter vor dem Lautsprecher. Schallzeichen (Hupen) dürfen nicht grundlos verwendet werden.
7. Aufstellung und Ablauf
Jeder Gruppe erhält vom CSD Zwickau alle Informationen zum Aufstellungsort und Zeitpunkt und den genauen Ablauf der Demonstration.
8. Verlust der Teilnahmeberechtigung
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich ausdrücklich, den Anweisungen der Demoleitung, der Stadt Zwickau und der Polizei strikt Folge zu leisten. Wer gegen die Teilnahmebedingungen und oder die Anweisungen, der oben genannten Institutionen verstößt, hat seine Berechtigung an der Teilnahme verloren.
9. Absage
Sollte die Demonstration von der Stadt oder anderen öffentlichen Stellen nicht genehmigt werden oder die Demonstration aus anderen Gründen abgesagt werden müssen, haftet der verantwortliche Verein dafür nicht.
10. Teilnahmegebühr
Für Fußgruppen ist die Teilnahme kostenlos. Gruppen mit Transportmitteln die nachfolgend nicht genannt werden, bedürfen Absprache über möglich anfallende Gebühren.
Für Vereine/Organisationen wird keine Standgebühr erhoben, wir wünschen uns sich bei dem Vorhaben mit einzubringen.
Für die Teilnahme von nicht-kommerziellen Vereinigungen an den CSD Zwickau wird kein Aufwendungsersatz erhoben.
Für die Teilnahme an der CSD-Demo haben Vereinigungen, die überwiegend kommerzielle Ziele verfolgen (z.B. Wirtschaftsunternehmen) sowie Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts, eine Aufwandsentschädigung zu entrichten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung (zzgl. Mehrwertsteuer) bemisst wie folgt.
Stand:
- 10,00 EUR je m²
Von Parteien würden wir uns eine Spende wünschen und, dass man sich auch bei dem Vorhaben mit einbringt. (Beispiele sind: Organisation / Werbung im Voraus) Die Spende ist im Voraus zu leisten oder am Veranstaltungstag, vor den Stand-Aufbau.
Fahrzeugmasse:
- bis 7,5 t ZGM: 700,00 EUR
- über 7,5 t ZGM bis 25 t ZGM: 1.000,00 EUR
Über die Einordnung als kommerziell oder nicht-kommerziell entscheidet der Veranstalter.
Strom wird nach Verbrauch berechnet.
11. Ansprechpartner*in
Diana Freydank
Bündnis CSD Zwickau
c/o Alter Gasometer e.V.
Kleine Biergasse 3
08056 Zwickau
Telefon: 0375 / 277 21 21
E-Mail: info@csd-zwickau.de